Finanzbegriffe einfach erklärt NichtbankeinlagenUnter Nichtbankeinlagen versteht man Einlagen einer Nichtbank bei einer Bank oder Sparkasse. Nichtbankeinlagen sind damit Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen bzw. staatliche Stellen (soweit diese nicht selbst Banken bzw. kreditwirtschaftlich aktiv sind) bei Banken und Sparkassen. Der Begriff Nichtbankeinlagen fällt häufig in Zusammenhang mit der Einlagensicherung von Banken, hier speziell mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken: Dieser sichert alle Nichtbankeinlagen, effektiv also die Guthaben aller Bankkunden (sofern nicht selbst eine Bank) bis zu einer gewissen Höhe. Geschützt sind darüber sog. Sichteinlagen (wie Tagesgeld- und Girokonten), Termineinlagen (wie Festgeldkonten), Spareinlagen (wie Sparbücher) und Sparbriefe, die Nichtbanken bei einer Bank oder Sparkasse führen. Andere Anlageformen, wie Fondsanlagen und Wertpapiere (wie Aktien), werden hingegen nicht über den Einlagensicherungsfonds geschützt, weil es sich hierbei nicht um tatsächliche Nichtbankeinlagen handelt (sondern die Bank diese nur für den Kunden im Depot verwahrt). Dadurch sind sie im Fall einer drohenden Bankinsolvenz ohnehin sicher. Anstelle von Nichtbankeinlagen spricht man im Alltagsgebrauch meist schlicht von Bankeinlagen, womit allgemein Einlagen bei der Bank oder Sparkasse gemeint sind, ohne speziell darauf einzugehen, von wem diese Einlagen stammen. Lesen Sie weiter: Nominalwert ONLINE-FINANZRECHNER
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