Finanzbegriffe einfach erklärt SpareinlagenSpareinlagen sind Guthaben bei der Bank oder Sparkasse mit unbefristeter Laufzeit, die der Geldanlage dienen. Spareinlagen haben eine mindestens dreimonatige Kündigungsfrist. Damit unterscheiden sie sich grundsätzlich von Sichteinlagen, die für den Zahlungsverkehr bestimmt sind und über die meist ohne Kündigungsfrist verfügt werden kann. Häufige Formen der Spareinlage sind Sparbücher, bestimmte Sparpläne sowie Bonus- bzw. Prämiensparpläne (als Sonderform des Sparplans). Spareinlagen werden immer beurkundet. Im Gegensatz zu Termineinlagen wie Festgeld ermöglichen (oder erfordern) Spareinlagen nachträgliche bzw. regelmäßige Einzahlungen. Aufgrund der unbefristeten Laufzeit sind die Zinsen in der Regel variabel. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich. Zinsen werden dem bisherigen Anlagekapital gutgeschrieben, wodurch Spareinlagen bei mehrjähriger Laufzeit Zinseszins erwirken. Spareinlagen können jederzeit ganz oder teilweise gekündigt werden, wobei der gekündigte Betrag erst nach Ablauf der Kündigungsfrist für den Anleger verfügbar wird. Ausnahmen: Die Bank kann einen Freibetrag einräumen, über den ohne vorherige Kündigung verfügt werden darf. Bei Sparbüchern sind 2.000 Euro monatlich üblich. Die Bank kann außerdem Verfügungen vor dem (vollständigen) Ablauf der Kündigungsfrist erlauben, hierfür jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung z.B. in Form von Vorschusszinsen verlangen. Spareinlagen unterliegen, wie Sicht- und Termineinlagen, der Einlagensicherung der Banken und Sparkassen. Lesen Sie weiter: Sparerpauschbetrag ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||||