Finanzbegriffe einfach erklärt BasiszinssatzDer Basiszinssatz dient hauptsächlich als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Der Basiszinssatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres angepasst. Der aktuelle Stand wird von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Basiszinssatz löste als Nachfolger den ehemaligen Diskontsatz ab, als im Zuge der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) überging. Im Halbjahr von 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 betrug der Basiszinssatz noch 3,32 %. Im Zuge der Finanzkrise nahm er 2013 erstmals negative Werte an. Nach dem Basiszinssatz richten sich insbesondere die Verzugszinsen, die ein Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs einfordern kann. Dabei wird zwischen Verbrauchergeschäften und reinen Handelsgeschäften unterschieden. Über die Entwicklung seit dem endgültigen Übergang vom alten Diskontsatz zum neuen Basiszinssatz 2002 informiert Sie die Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze. Lesen Sie weiter: Beitragsdynamik ONLINE-FINANZRECHNER
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