Finanzbegriffe einfach erklärt KinderfreibetragDer Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag der Einkommensteuer, der für Eltern den finanziellen Mindestbedarf ihrer Kinder von der Einkommensteuer befreit. Der Kinderfreibetrag ist damit die Ergänzung zum Grundfreibetrag der Eltern: Er soll es Eltern ermöglichen, mit ihrem Einkommen nicht nur für ihren eigenen (zumindest grundlegenden) Lebensunterhalt zu sorgen, sondern auch für den ihrer Kinder, und soll so verhindern, dass Familien steuerlich überlastet werden. Gemeinsam erziehenden Eltern steht jeweils zusammen 1 Kinderfreibetrag pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende Eltern haben alleine Anspruch auf 1 Kinderfreibetrag pro Kind. Bei Arbeitnehmern wird die Anzahl der Kinderfreibeträge auf der (elektronischen) Lohnsteuerkarte vermerkt. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag werden Kinderfreibeträge aber nicht gleich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt (wohl aber bei der Festlegung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), sondern erst bei der Steuererklärung nach Ablauf des Steuerjahres. Grund dafür ist, dass es auch Kindergeld gibt. Das dient dem gleichen Zweck wie der Kinderfreibetrag, und Eltern haben nur Anspruch auf eines von beidem. Praktisch bedeutet das: Eltern erhalten das Kindergeld bereits im laufenden Jahr als staatliche Leistung. Kinderfreibeträge werden hingegen erst bei der Steuererklärung nach Jahresablauf angerechnet. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Kinderfreibeträge einen Anspruch auf Steuerrückerstattung über das bereits bezogene Kindergeld hinaus bewirken. Ist das der Fall, erhalten die Eltern diesen Betrag rückerstattet. Lesen Sie weiter: Kirchensteuer ONLINE-FINANZRECHNER
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