Abgeld
Das Abgeld bezeichnet einen Betrag, um den der Ausgabe- oder Börsenkurs eines Wertpapiers unter dessen innerem Wert (Nennwert) liegt, bzw. der bei einer Darlehensaufnahme nicht ausgezahlt, sondern vom Darlehensgeber einbehalten wird.
Die gängigere Bezeichnung für Abgeld ist → Disagio.
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