Finanzbegriffe einfach erklärt RenteAls Rente wird nicht nur das klassische Altersgehalt bezeichnet; im Finanzbereich steht der Begriff Rente ganz allgemein für regelmäßige Zahlungen, die zumeist längerfristig und aus einem vorab erworbenen Anspruch heraus geleistet werden. Deshalb gibt es z.B. auch Rentenpapiere, die gar nichts mit der Altersrente zu tun haben. Wie viele Finanzbegriffe kommt die Rente aus dem Italienischen, von rendita (das Zurückgegebene, Ertrag), mit Umweg über das französische rendre (zurückgeben, wiedergeben). Die Rente hat damit den gleichen Ursprung wie die Rendite. Im üblichen Sprachgebrauch versteht man unter Rente natürlich die Altersrente. Also regelmäßige Zahlungen, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben als Ruhegehalt ausgezahlt werden, und zwar nachdem zunächst während des Arbeitslebens zwecks Altersvorsorge in eine Rentenversicherung eingezahlt und damit entsprechende Rentenansprüche erworben wurden. Üblicherweise wird diese Rente noch mit einem Begriff ergänzt, der die Art der Rentenzahlungen beschreibt, wie z.B. Leibrente, Betriebsrente oder private Rente. Ein Rentenpapier (umgangssprachlich ebenfalls oft einfach "Rente" genannt) hingegen ist eine Anleihe, ein verzinsliches Wertpapier, das u.a. Staaten ausgeben, um sich Kapital zu leihen. Die Renten sind in diesem Fall die regelmäßigen Zinszahlungen, die der Emittent seinen Anlegern für den Kauf der Anleihen verspricht. Auch hier erwirbt der Anleger also vorab (hier durch Kauf der Anleihen) einen Anspruch auf die Rentenzahlungen, und erhält die Rentenzahlungen dann im Anschluss. Das unterscheidet Renten auch grundsätzlich von anderen Einkommensformen wie Lohn oder Gehalt: Bei letzteren erbringt derjenige, der das Einkommen erhält, gleichzeitig eine entsprechende Gegenleistung (Arbeit). Bei einer Rente hingegen hat der Rentenbezieher bereits zuvor den Anspruch darauf erworben und kann seine Rente dann anschließend ohne weitere entsprechende Gegenleistung beziehen. Lesen Sie weiter: Rentenfonds ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||