Finanzbegriffe einfach erklärt TermineinlagenAls Termineinlagen oder auch Termingeld werden Guthaben bei der Bank oder Sparkasse mit fester Laufzeit und / oder Kündigungsfrist bezeichnet. Termineinlagen dienen Sparzwecken, im Gegensatz den sog. Sichteinlagen, die Geld für den Zahlungsverkehr bereit halten. In der Regel wird eine Mindesteinlage gefordert. Termineinlagen unterscheiden sich in einerseits Festgeldanlagen mit fest vereinbarter Laufzeit und üblicherweise Festzins. Da Banken während der Laufzeit zuverlässig mit dem Anlagekapital arbeiten können, bieten sie für Festgelder umso höhere Zinssätze, je länger die Laufzeit festgelegt wird. Bei dieser Form der Termineinlage erfolgt die Zinsgutschrift erst zum Laufzeitende. Die andere Form der Termineinlage bildet Kündigungsgeld, mit unbefristeter Laufzeit, aber fest vereinbarter Kündigungsfrist (zumeist zwischen 1 und 6 Monaten). Der Kontoinhaber kann also bei Bedarf seine Anlage kündigen (auch Teilbeträge), jedoch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen. Damit hat Kündigungsgeld ebenfalls effektiv eine Mindestlaufzeit. Termineinlagen in Form von Kündigungsgeld sind meist variabel verzinst. Die Zinsen werden hier jährlich gezahlt und dem Kapital zugeschlagen, womit sich bei mehrjähriger Anlagezeit Zinseszins ergibt. Hier besteht eine Ähnlichkeit zum Sparbuch; dieses zählt jedoch zu den Spareinlagen, die wiederum von den Termineinlagen unterschieden werden. Termineinlagen sind, ebenso wie Sicht- und Spareinlagen, über die Einlagensicherung der Banken und Sparkassen geschützt. Lesen Sie weiter: Termingeld ONLINE-FINANZRECHNER
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