Finanzbegriffe einfach erklärt Elektronische LohnsteuerkarteDie Elektronische Lohnsteuerkarte hat 2013 die alte Lohnsteuerkarte aus Papier abgelöst. Wie diese stellt sie alle Arbeitnehmerdaten bereit, die für den Lohnsteuerabzug erforderlich sind. Dazu gehören die Steuerklasse, Religionszugehörigkeit bzw. Kirchensteuermerkmal, ggf. Frei- und Hinzurechnungsbetrag sowie Kinderfreibeträge. Die genaue Bezeichnung ist "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", kurz ELStAM. In Anlehnung an die alten Lohnsteuerkarten hat sich im Sprachgebrauch jedoch die "Elektronische Lohnsteuerkarte" durchgesetzt. Die Daten der Elektronischen Lohnsteuerkarte werden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Arbeitgeber können die Elektronischen Lohnsteuerkarten bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer hier direkt abrufen und auf ihrer Grundlage den Lohnsteuerabzug für ihre Arbeitnehmer vornehmen. Die Elektronische Lohnsteuerkarte vereinfacht die Lohnsteuererhebung: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern nicht mehr jährlich die Lohnsteuerkarte in Papierform vorlegen, sondern nur noch bei Antritt des Beschäftigungsverhältnisses ihr Geburtsdatum und die Steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Arbeitgeber erhalten die relevanten Daten elektronisch und müssen keine Papierkarten mehr aufbewahren. Die Gemeinden müssen ihrerseits nicht mehr millionenfach Lohnsteuerkarten verschicken. Zudem kann die Elektronische Lohnsteuerkarte mit geringerem Aufwand aktualisiert werden, z.B. bei Umzug oder der Geburt von Kindern. Die Daten der Elektronischen Lohnsteuerkarte dürfen nur von Arbeitgebern aus laufenden Beschäftigungsverhältnissen abgerufen werden. Arbeitnehmer können ihre eigenen Daten jederzeit einsehen und im Zweifel den Datenzugriff, z.B. gegenüber früheren Arbeitgebern, beschränken. Lesen Sie weiter: ELStAM ONLINE-FINANZRECHNER
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