Finanzbegriffe einfach erklärt PfändungsschutzDurch Pfändungsschutz sind im Fall einer Pfändung bestimmte Dinge von der Pfändung ausgenommen, d.h. sie können dem Schuldner nicht weggenommen werden. Regelungen zum Pfändungsschutz dienen dazu, einen Schuldner nicht "leerzupfänden", sodass ihm auch im Fall einer Pfändung genug zum Leben bleibt und er auch weiterhin in der Lage ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sodass er die Schuldensituation aktiv selbst überwinden kann. Vom Pfändungsschutz sind außerdem bestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten abgedeckt, wie z.B. Unterhaltszahlungen und das Aufkommen für Kinder. Bekannt ist der Begriff Pfändungsschutz insbesondere in Zusammenhang mit dem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Grundsätzlich können auch Girokonten gepfändet werden, sogar samt zukünftigem Guthaben. Da eine solche Kontopfändung für den Kontoinhaber weitreichende Konsequenzen hätte, kann dieser sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Auf dem Pfändungsschutz-Konto bleibt ein gewisser Grundbetrag auch bei laufender Pfändung frei verfügbar, sodass der Kontoinhaber weiter laufende Zahlungen tätigen kann. Darüber hinaus sind auch Verträge zur privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Verträge) zumindest in gewissen Grenzen pfändungsgeschützt bzw. unpfändbar, siehe hierzu auch das BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz. Lesen Sie weiter: Prämiensparen ONLINE-FINANZRECHNER
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