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Soli-Rechner 2021

Der Rechner ermittelt den neuen, reduzierten Solidaritätszuschlag ab 2021 und berechnet Ihre Ersparnis an Soli und Einkommensteuer im Vergleich zu einem früheren Jahr.

Kenndaten
Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Euro

Persönliche Verhältnisse:
alleinstehend oder getrennte Veranlagung

verheiratet, gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren)

Vergleichsjahr zu 2021:

Ergebnis
Einkommensteuer für 2021:
18.336,00
  Euro

Soli nach altem Verfahren (bis 2020):
998,96
  Euro

Soli nach neuem Verfahren (ab 2021):
143,63
  Euro

Effektiver prozentualer Soli für 2021:
0,79
  %

Soli-Ersparnis (aufgrund neuem Berechnungsverfahren):
-855,33
  Euro

Zusätzliche Soli-Ersparnis (im Vergleich 2021 / 2020):
-9,52
  Euro

EkSt.-Ersparnis (im Vergleich 2021 / 2020):
-173,00
  Euro

Gesamt-Ersparnis EkSt. und Soli (im Vergleich 2021 / 2020):
-1.037,85
  Euro

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Zum Jahr 2021 ändert sich das Berechnungsverfahren für den Solidaritätszuschlag (Soli). Im schlechtesten Fall bleibt alles beim Alten, für die allermeisten Steuerzahler wird der Soli aber quasi abgeschafft. Der Soli-Rechner 2021 berechnet den Solidaritätszuschlag sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Berechnungsverfahren und ermittelt die persönliche Soli-Ersparnis als Differenz.

Als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags dient wie bisher die zu entrichtende Einkommensteuer. Der Grund, dass für viele Steuerpflichtige der Solidaritätszuschlag ab 2021 nun künftig komplett entfällt, liegt in der starken Anhebung der Freigrenzen. Während bis zum Jahr 2020 bei Einkommensteuerbeträgen bis lediglich 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. bis 1.944 Euro bei Verheirateten kein Solidaritätszuschlag anfiel, wurden diese Freigrenzen ab dem Jahr 2021 nun auf 16.956 Euro für Alleinstehenden bzw. 33.912 Euro für Verheiratete angehoben.

Wer nur leicht über der Freigrenze liegt wird ähnlich wie bisher auch noch nicht mit dem vollen Soli-Satz von 5,5 % belastet, da hier zunächst ein Übergangsbereich anschließt. Der Übergangsbereich ergibt sich dadurch, dass der Solidaritätszuschlag ab 2021 nur noch maximal 11,9 % der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze betragen darf. Bis 2020 waren es maximal 20 %. Der Soli-Rechner ermittelt dazu auch den effektiven prozentualen Soli, der damit zwischen 0 und 5,5 % liegt.

Somit greift ab 2021 erst bei sehr hohen Einkommen der volle Soli-Satz von 5,5 %. Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen entfällt der Soli für 90 % der bisherigen Soli-Zahler komplett und weitere 6,5 % profitieren von einer Reduzierung des Soli.

Zusätzlich zur reinen Soli-Ersparnis aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens weist der Soli-Rechner separat auch die zusätzlichen Ersparnisse beim Soli und der Einkommensteuer aus, die sich im Jahresvergleich aufgrund der Anpassung des Einkommensteuertarifs ergeben. Da die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für den Soli dient, führt eine verringerte Einkommensteuer auch bereits zu einem geringeren Solidaritätszuschlag. Außerdem wird der Gesamt-Ersparnis als Summe ermittelt.

Kurzanleitung

Solidaritätszuschlag - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Berechnen Sie die Einkommensteuer mit Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen mit dem Einkommensteuerrechner.
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen - Vergleich