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Rechner zur Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die beim Grundstückskauf oder Immobilienerwerb je nach Bundesland anfallende Grunderwerbsteuer (GrESt).

Kenndaten
Kaufpreis:
Euro

Bundesland:

Ergebnis
Steuersatz (seit 05.11.2011):
5,000
  %

Grunderwerbsteuer:
12.500,00
  Euro

Gesamtbetrag:
262.500,00
  Euro

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Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnen Sie in Abhängigkeit von Kaufpreis und Bundesland die Höhe der fälligen Grunderwerbsteuer (GrESt) gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer (oft auch Grunderwerbssteuer genannt) fällt beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks an. Die Bemessungsgrundlage ist dabei in der Regel der Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück umfasst dies auch die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude. Wer also eine Immobilie erwirbt, bezahlt die Grunderwerbsteuer sowohl für das Grundstück wie auch für das darauf befindliche Haus.

Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Zum 1. Januar 2015 gab es in einigen Bundesländern weitere Erhöhungen der Grunderwerbsteuer, die nun bis zu 6,5 % (in Nordrhein-Westfalen, im Saarland sowie zuvor bereits in Schleswig-Holstein, ab 1. Juli 2015 auch Brandenburg) beträgt. Zum 1. Januar 2017 erhöht auch Thüringen seine Grunderwerbsteuer ebenfalls auf 6,5 %.

Von der Möglichkeit, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können, machen somit immer mehr Länder Gebrauch. Der lange Zeit bundeseinheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % wird daher mittlerweile von der Mehrzahl der Bundesländer deutlich überschritten.

Lediglich Grundstückserwerbe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sind also steuerfrei. Da es sich hierbei nicht um einen Freibetrag handelt, ist bei höheren Kaufpreisen der Steuersatz auf den gesamten Betrag anzuwenden.

Der Rechner zur Grunderwerbsteuer zeigt den Steuersatz gemäß des Bundeslandes und berechnet daraus den Grunderwerbsteuerbetrag sowie den daraus resultierenden Gesamtbetrag. Weitere beim Immobilienkauf anfallende Kostenpositionen wie Makler- oder Notarkosten sind hier nicht berücksichtigt.

Die unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze sind auch in der Tabelle der Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer dargestellt.

Kurzanleitung

Grunderwerbsteuer bei Grundstücks- und Immobilienkauf - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
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