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Einkommensteuerrechner

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kenndaten
Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Euro

Persönliche Verhältnisse:
alleinstehend oder getrennte Veranlagung

verheiratet, gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren)

Kirchensteuer:
keine

8 % (Baden-Württemberg und Bayern)

9 % (übrige Bundesländer)

Jahr:

Ergebnis
Einkommensteuer:
3.057,00
  Euro

Solidaritätszuschlag:
0,00
  Euro

Kirchensteuer:
275,13
  Euro

Gesamtbelastung:
3.332,13
  Euro

Verbleibendes Einkommen:
21.667,87
  Euro

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Der Einkommensteuerrechner ermittelt anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Der Berechung der Einkommensteuer liegt §32a Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde. Das zu versteuernde Einkommen sowie der sich ergebende Einkommensteuerbetrag wird gemäß den Rechenvorschriften auf ganze Euro abgerundet.

Der Tarif ist für die Jahre 2005 und 2006 identisch. Die Berechnung für das Jahr 2007 unterscheidet sich von den zwei vorhergehenden Jahren nur durch die Einführung der so genannten Reichensteuer, die Einkommen über 250.000 Euro stärker besteuert.

Der Tarif des Jahres 2008 ist mit dem des Jahres 2007 identisch.

Für die Jahre 2009 und 2010 ergeben sich durch das in der ersten Jahreshälfte 2009 beschlossene Konjunkturpaket II jeweils leichte Steuerentlastungen.

Nachdem es in den Jahren 2011 und 2012 gegenüber den Vorjahren keine Änderungen gab, führt die leichte Anhebung des Grundfreibetrags in den Jahren 2013 und 2014 wieder zu geringen Entlastungen. Für das Jahr 2015 wurde der Grundfreibetrag im Laufe des Jahres 2015 rückwirkend zum Jahresbeginn leicht erhöht. Auch in den Folgejahren 2016 bis 2024 wurde der Grundfreibetrag erneut erhöht und zusätzlich die Tarifzonen leicht angehoben und die Steuerberechnung entsprechend angepasst, um die kalte Progression effektiver auszugleichen.

Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten kommt das Splittingverfahren zur Anwendung. Hierbei beträgt die Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ergibt.

Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist im Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) geregelt. Er beträgt regulär 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer, sofern diese oberhalb der Freigrenze liegt. Die Freigrenzen sind zum Jahr 2021 deutlich angehoben worden, so dass für viele Steuerpflichtige gar kein Soli mehr anfällt.

Optional berücksichtigt der Rechner auch die Kirchensteuer. Sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % der festgesetzten Einkommensteuer und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern.

Neben der absoluten Steuerschuld in Euro ermittelt der Rechner auch die durchschnittliche Belastung in Prozent des zu versteuernden Einkommens. Diese Durchschnittsbelastung gibt somit den Anteil des Einkommens an, der im Rahmen der Einkommensteuer bzw. als Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen ist.

Die ebenfalls errechnete Grenzbelastung gibt den prozentualen Steuersatz für die Einkommensteuer an, die rechnerisch für den letzten Euro zu entrichten ist bzw. für zusätzliches Einkommen zu entrichten wäre. Bei stetiger Steuerfunktion gibt die Grenzbelastung somit an, wieviel von einem über das bereits angegebene Einkommen hinaus zusätzlich verdienten Euro rechnerisch an Steuer zu zahlen wäre.

Die Grenzbelastung liegt immer über der Durchschnittsbelastung. Mit steigendem Einkommen nähert sich die Durchschnittsbelastung jedoch immer mehr der Grenzbelastung an.

Kurzanleitung

Einkommensteuer - Berechnung in BeispielenBeispiele

Steuerrechner - Häufige FragenHäufige Fragen

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