![]() Steuerrechner zur Einkommensteuer GrundfreibetragEinkommen bis zur Höhe des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags ist steuerfrei. Der Grundfreibetrag gilt auf Jahresbasis für jeden Einkommensteuerpflichtigen und bezieht sich auf das jeweils zu versteuernde Jahreseinkommen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass ein gewisses Existenzminimum für den Lebensunterhalt steuerfrei bleibt. Auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zum Grundfreibetrag gilt ein Steuersatz von null Prozent. Der Einkommensbereich bis zur Höhe des Grundfreibetrags stellt somit die erste Tarifzone der deutschen Einkommensteuer dar. Bei Anpassungen des Steuertarifs oder um inflationsbedingte Preissteigerungen zu berücksichtigen wird der Grundfreibetrag von Zeit zu Zeit verändert. Der Grundfreibetrag 2024 lag zunächst bei 11.604 Euro, wurde aber rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag 2025 sollt gemäß den Planungen zunächst bei 12.084 Euro liegen, wird nun aber durch das Steuerfortentwicklungsgesetz noch etwas weiter auf 12.096 Euro angehoben. Die folgende Tabelle nennt den jährlichen Grundfreibetrag der deutschen Einkommensteuer sowie die prozentuale Veränderung zum Vorjahr von 1990 bis 2025.
Bis zur Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 ist der Grundfreibetrag in DM angegeben. Zur Orientierung steht der rechnerische Euro-Betrag in Klammern dahinter. Seit dem Jahr 2013 wurde der Grundfreibetrag jährlich erhöht. In manchen Jahren wie 2015 und 2022 wurde der Grundfreibetrag rückwirkend während des Jahres angepasst. Dies führte dazu, dass der Lohnsteuerabzug in Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert bzw. eine Differenzberechnung durchgeführt werden musste. Lesen Sie weiter: Eingangssteuersatz ONLINE-FINANZRECHNER
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