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Steuerrechner zur Einkommensteuer

Grundfreibetrag

Einkommen bis zur Höhe des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags ist steuerfrei.

Der Grundfreibetrag gilt auf Jahresbasis für jeden Einkommensteuerpflichtigen und bezieht sich auf das jeweils zu versteuernde Jahreseinkommen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass ein gewisses Existenzminimum für den Lebensunterhalt steuerfrei bleibt.

Auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zum Grundfreibetrag gilt ein Steuersatz von null Prozent. Der Einkommensbereich bis zur Höhe des Grundfreibetrags stellt somit die erste Tarifzone der deutschen Einkommensteuer dar.

Bei Anpassungen des Steuertarifs oder um inflationsbedingte Preissteigerungen zu berücksichtigen wird der Grundfreibetrag von Zeit zu Zeit verändert.

Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.604 Euro.

Die folgende Tabelle nennt den jährlichen Grundfreibetrag der deutschen Einkommensteuer sowie die prozentuale Veränderung zum Vorjahr von 1990 bis 2024.

Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
Jahr Grundfreibetrag Veränderung
zum Vorjahr
1990 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro)
1991 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro) 0,00 %
1992 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro) 0,00 %
1993 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro) 0,00 %
1994 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro) 0,00 %
1995 5.616  DM   ( = 2.871,42  Euro) 0,00 %
1996 12.095  DM   ( = 6.184,08  Euro) +115,37 %
1997 12.095  DM   ( = 6.184,08  Euro) 0,00 %
1998 12.365  DM   ( = 6.322,12  Euro) +2,23 %
1999 13.067  DM   ( = 6.681,05  Euro) +5,68 %
2000 13.499  DM   ( = 6.901,93  Euro) +3,31 %
2001 14.039  DM   ( = 7.178,03  Euro) +4,00 %
2002 7.235  Euro +0,79 %
2003 7.235  Euro 0,00 %
2004 7.664  Euro +5,93 %
2005 7.664  Euro 0,00 %
2006 7.664  Euro 0,00 %
2007 7.664  Euro 0,00 %
2008 7.664  Euro 0,00 %
2009 7.834  Euro +2,22 %
2010 8.004  Euro +2,17 %
2011 8.004  Euro 0,00 %
2012 8.004  Euro 0,00 %
2013 8.130  Euro +1,57 %
2014 8.354  Euro +2,76 %
2015 (rückwirkend) 8.472  Euro +1,41 %
2016 8.652  Euro +2,12 %
2017 8.820  Euro +1,94 %
2018 9.000  Euro +2,04 %
2019 9.168  Euro +1,87 %
2020 9.408  Euro +2,62 %
2021 9.744  Euro +3,57 %
2022 (rückwirkend) 10.347  Euro +6,19 %
2023 10.908  Euro +5,42 %
2024 11.604  Euro +6,38 %

Bis zur Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 ist der Grundfreibetrag in DM angegeben. Zur Orientierung steht der rechnerische Euro-Betrag in Klammern dahinter.

Seit dem Jahr 2013 wurde der Grundfreibetrag jährlich erhöht. In manchen Jahren wie 2015 und 2022 wurde der Grundfreibetrag rückwirkend während des Jahres angepasst. Dies führte dazu, dass der Lohnsteuerabzug in Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert bzw. eine Differenzberechnung durchgeführt werden musste.

Lesen Sie weiter: Eingangssteuersatz


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Arbeit - Steuer - Einkommen