Finanzbegriffe einfach erklärt LeibrenteEine Leibrente ist eine Rente, die an das Leben des Rentenempfängers geknüpft ist, d.h. so lange gezahlt wird, wie der Rentenempfänger lebt. Die Leibrente ist die übliche Rentenform bei der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch privaten Rentenversicherungen. Dabei zahlt der Versicherte während seines Erwerbslebens zunächst in die Rentenversicherung ein, und erhält dafür nach dem z.B. altersbedingten Renteneintritt eine lebenslange Leibrente. Die Zahlung der Leibrente endet, wenn der Versicherte verstirbt. Der Begriff Leibrente sagt also nichts über die Rentenhöhe aus, sondern über die Leistungsdauer. Die Rentenhöhe wird von den Einzahlungen beeinflusst; die Leistungsdauer ist davon unabhängig. Die Leistungsdauer beeinflusst jedoch die Rendite der Rentenversicherung: Da die Leibrente bis zum Tod des Versicherten gezahlt wird, steigt die Rendite, je länger der Versicherte lebt. Private Rentenversicherungen ermöglichen häufig den Einschluss einer Rentengarantiezeit. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Rente unabhängig vom Erlebensfall des Versicherungsnehmers über einen festgelegten Zeitraum. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Rentengarantiezeit, erhalten die Angehörigen die verbleibenden Rentenzahlungen. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Rentengarantiezeit, erhält er seine Rente, dann als Leibrente, bei zu seinem Tod weiter. Leibrenten müssen aber nicht zwingend von Versicherungsunternehmen gezahlt werden. So kann z.B. auch Wohneigentum gegen Leibrente verkauft werden. In diesem Fall zahlt der Käufer dem Verkäufer anstelle des Kaufpreises oder zusätzlich zu einem verringerten Kaufpreis eine lebenslange Leibrente. Ein begleitendes lebenslanges Wohnrecht bzw. Nutzungsrecht ist dann häufig Teil der Leibrente. Lesen Sie weiter: Leitzins ONLINE-FINANZRECHNER
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