Finanzbegriffe einfach erklärt AbgeltungssteuerDie Abgeltungssteuer ist eine in Deutschland 2009 eingeführte Steuer auf Kapitalerträge. Sie gilt unter anderem für Zinsen aus Sparguthaben und Anleihen, Dividenden und Kursgewinnen aus Aktien und anderen Wertpapieren. Statt Abgeltungssteuer spricht man auch von Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Arten von Kapitalerträgen. Unter Einbezug des Solidaritätszuschlags von zurzeit 5,5 Prozent und einer Kirchensteuer von 9 Prozent ergibt sich damit eine Steuerbelastung von 27,995 Prozent. Die Abgeltungssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Bezeichnung Abgeltungssteuer rührt daher, dass sie in den meisten Fällen gleich bei Entstehung in Abzug gebracht und an die Finanzverwaltung weitergeleitet wird, wodurch die Steuerschuld für die betreffenden Kapitalerträge für Privatanleger vollständig abgegolten ist. Das vereinfacht die Steuererklärung. Die Abgeltungssteuer ist außerdem eine Quellensteuer, weil sie direkt an der Quelle (z.B. der Anlegerbank) erhoben wird. Über einen Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von der Abgeltungssteuer freigestellt werden. Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind die vorherigen unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für verschiedene Anlageklassen wie festverzinsliche Anlagen, Kursgewinne und Dividenden bei Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten entfallen, ebenso die Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei waren. Ausnahmen gelten für Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden. Lesen Sie weiter: Absetzung für Abnutzung, AfA ONLINE-FINANZRECHNER
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