![]() Finanzbegriffe einfach erklärt FreibetragEin Freibetrag ist ein Betrag im Steuerrecht, auf den keine Steuern erhoben werden, d.h. nur Einkommen u.a. Beträge, die den Freibetrag überschreiten, unterliegen der Besteuerung. Der Freibetrag unterscheidet sich damit von der Freigrenze: Diese ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden; wird eine Freigrenze überschritten, muss der Gesamtbetrag versteuert werden. Aufgabe von Freibeträgen ist es in erster Linie, die Besteuerung zu vereinfachen, indem bestimmte Einkommensanteile u.a. Beträge steuerlich abgesetzt werden können, ohne dass der Steuerpflichtige sie im Detail nachweisen (und das Finanzamt sie entsprechend nachprüfen) muss. Zu diesem Zweck gibt es im Steuerrecht eine ganze Reihe von Freibeträgen, z.B. bei der Gewerbesteuer (hier bleibt abhängig von der Unternehmensform ein gewisser Gewerbeertrag steuerfrei), bei der Kfz-Steuer (der CO2-Ausstoß von Pkw wird erst ab einer bestimmten Höhe besteuert), und bei der Einkommensteuer. Freibeträge der Einkommensteuer sind u.a. der Grundfreibetrag, der ein gewisses Grundeinkommen für alle Steuerpflichtigen steuerfrei stellt; der Werbungskostenpauschbetrag, der einen pauschalen Betrag für Erwerbskosten von Steuern befreit; Kinderfreibeträge, die Steuerpflichtigen mit Kindern zustehen; und der Sparerpauschbetrag, der Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einer gewissen Höhe von der Kapitalertragsteuer (einer Erhebungsform der Einkommensteuer) freistellt. Daneben existieren weitere Freibeträge, die bei Bedarf gewährt werden können. Lesen Sie weiter: Freigrenze ONLINE-FINANZRECHNER
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