Finanzbegriffe einfach erklärt MindesteinlageDie Mindesteinlage bezeichnet ein bestimmtes Minimalguthaben, das bei Guthabenkonten vom kontoführenden Kreditinstitut als Einlage gefordert wird. Wird die Mindesteinlage unterschritten, führt dies zwar in aller Regel nicht zur Kündigung des Kontos. Der Anleger muss aber zum Teil verschlechterte Konditionen in Kauf nehmen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder eine schlechtere Verzinsung. Mindesteinlagen finden sich unter anderem beim Wachstums- oder Zuwachssparen. Hier wird bei Unterschreiten der Mindesteinlage das Sparkonto zumeist in ein einfaches Sparbuch umgewandelt und mit den entsprechend niedrigeren Sparbuch-Zinsen weiter geführt. Auch bei Festgeldanlagen und Sparbriefen sind Mindesteinlagen üblich. Da hier keine vorzeitigen Auszahlungen möglich sind, kann die Mindesteinlage in diesem Fall auch nicht unterschritten werden; Guthaben unterhalb der Mindesteinlage lassen sich lediglich nicht in Form von Festgeld oder als Sparbrief anlegen. Zumeist ohne Mindesteinlage kommen unter anderem Tagesgeldkonten und klassische Sparbücher aus. Finden sich hier doch einmal Mindesteinlagen, sind diese üblicherweise niedrig; bei Unterschreitung können Kontoführungsgebühren anfallen, oder die Verzinsung entfällt bzw. sinkt. Lesen Sie weiter: Mischfonds ONLINE-FINANZRECHNER
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