Finanzbegriffe einfach erklärt GrundfreibetragDer Grundfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag der Einkommensteuer und bezeichnet einen Anteil vom Einkommen, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Aufgabe des Grundfreibetrags ist es, ein gewisses existenzielles Grundeinkommen steuerfrei halten; nur Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags unterliegt der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass von steuerlicher Seite her jeder die Möglichkeit hat, mit seinem Einkommen mindestens einen grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten, sodass Steuern niemandem "das letzte Hemd nehmen" können. Die Höhe dieses existenziellen Grundeinkommens und damit des Grundfreibetrags legt das Sozialhilferecht fest. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an veränderte Lohnhöhen und die allgemeine Preissteigerung angepasst. Bei der Festlegung der Einkommensteuer steht jedem Steuerpflichtigen ein Grundfreibetrag zu. Bei Arbeitnehmern wird der Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug monatsanteilig direkt berücksichtigt. Gemeinsam veranlagte Ehepartner haben beide zusammen den doppelten Grundfreibetrag zur Verfügung. Für ihre Kinder haben Eltern mit dem gleichen Ziel Kinderfreibeträge zur Verfügung. Alternativ kann Kindergeld in Anspruch genommen werden, was für Familien häufig sogar vorteilhafter ist. Lesen Sie weiter: Grundsteuer ONLINE-FINANZRECHNER
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