Finanzbegriffe einfach erklärt StartkapitalDas Startkapital bezeichnet den Geldbetrag, den ein Anleger zu Beginn einer Geldanlage einzahlt. Zweck ist es, durch Investition des Startkapitals in eine passende Geldanlage einen Wertzuwachs zu erzielen. Dies kann etwa durch Gutschrift von Zinsen (bei klassischen Bankeinlagen wie Tagesgeld, aber auch Staats- oder Unternehmsanleihen), oder Dividenden (bei Aktien und Aktienfonds) geschehen. Werden Zinsen dem ursprünglichen Startkapital hinzugerechnet und dadurch über die weitere Anlagezeit ebenfalls verzinst, ergibt sich ein Zinseszinseffekt. Infolge wächst das Guthaben schneller als bei Auszahlung der Zinsen an den Anleger. Je nach Anlageform können zum Startkapital später weitere Einzahlungen hinzu kommen (etwa bei Sparplänen und Fondssparplänen). Oder aber es bleibt beim Startkapital; in diesem Fall spricht man auch von einer Einmalanlage (wie etwa bei Sparbriefen und Festgeld). Bei abgezinsten Geldanlagen wird das Startkapital so gewählt, dass sich zuzüglich aller Zins- und Zinseszinszahlungen zum Ende der Anlagedauer ein bestimmtes Endkapital ergibt. Beispiele hierfür sind abgezinste Sparbriefe sowie Unverzinsliche Schatzanweisungen (die entgegen ihrem Namen sehr wohl Zinsen bringen). Abgezinste Wertpapiere werden auch als Diskontpapiere bezeichnet. Grundsätzlich kann das Startkapital auch bei "normal" verzinsten Sparprodukten passend zu einem gewünschten Endkapital angelegt werden. Voraussetzung hierfür sind lediglich fest vereinbarte Zinsen, mit denen entsprechend gerechnet werden kann. Im Bereich der Zinsrechnung wird als Synonym zum Startkapital häufig auch von Anfangskapital gesprochen. Lesen Sie weiter: Steuerfreibetrag ONLINE-FINANZRECHNER
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