Finanzbegriffe einfach erklärt FreigrenzeEine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuern bzw. anderweitigen Abgaben berechnet werden. Bei Überschreiten der Freigrenze werden Steuern bzw. Abgaben auf den Gesamtbetrag erhoben. Darin unterscheidet sich die Freigrenze vom Freibetrag. Letzterer ist ein Betrag, auf den keine Steuern berechnet werden. Bei Überschreiten eines Freibetrags wird somit nur der Betragsanteil besteuert, der den Freibetrag übersteigt. Ein Beispiel für Freigrenzen stellt die Grunderwerbsteuer: Beim Kauf eines Grundstücks (mit oder ohne Gebäude) zu maximal 2.500 Euro fällt keine Grunderwerbsteuer an. Liegt der Kaufpreis über dieser Freigrenze, und sei es nur um 1 Cent, wird Grunderwerbsteuer erhoben, und zwar auf den vollen Kaufpreis. Beim Solidaritätszuschlag besteht eine Freigrenze bezüglich der Einkommensteuer, d.h. bis zu einer bestimmten Einkommensteuerhöhe wird kein "Soli" erhoben. Bei der Einfuhr von Waren und Souvenirs aus dem Ausland wiederum fallen bis zu einer gewissen Warenmenge keine Zollabgaben an. Auch dies ist eine Freigrenze; bei Überschreiten der Menge werden Zollabgaben auf den Gesamtwert der Waren berechnet. Im Rahmen der Kfz-Steuer bezeichnet man den steuerfreien Anteil am CO2-Ausstoß häufig ebenfalls als Freigrenze. Tatsächlich handelt es sich hier aber um einen Freibetrag, weil nur die CO2-Menge, die den Grenzwert übersteigt, besteuert wird. Lesen Sie weiter: Freistellungsauftrag ONLINE-FINANZRECHNER
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