Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die in Deutschland seit 2009 pauschal auf alle Kapitalerträge erhoben wird.
Die Kapitalertragsteuer wird zumeist direkt bei Entstehung der Kapitalerträge (z.B. Zinsen) berechnet und ans Finanzamt angeführt. Die betreffende Steuerschuld ist damit abgegolten. Anstelle von Kapitalertragsteuer spricht man deshalb auch von → Abgeltungssteuer. Synonym findet sich die Schreibweise Kapitalertragssteuer.
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AbgeltungssteuerrechnerDer Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Einkommensteuer im JahresvergleichDer Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung. |

