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Finanzbegriffe einfach erklärt
Verbrauchervertrag
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher geschlossen wird.
Dabei greifen eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die dem Schutz des Verbrauchers dienen.
Maßgeblich für das Vorliegen eines Verbrauchervertrags ist der Zweck, zu dem er geschlossen wird.
Ein Verbraucher in diesem Sinn ist jeder, der ein Rechtsgeschäft zu privaten, zumindest überwiegend nicht gewerblichen Zwecken abschließt.
So kann auch ein Unternehmer Verbraucher sein, wenn er z.B. einen Computer zum privaten Gebrauch kauft.
Kauft er den Computer hingegen für sein Unternehmen, gilt er nicht als Verbraucher.
Unternehmen haben (zumindest auf ihrem Gebiet) gegenüber Verbrauchern regelmäßig einen Wissens- und Erfahrungsvorteil.
Damit diese vorteilhafte Position nicht zum Nachteil von Verbrauchern ausgenutzt werden kann,
unterliegen Verbraucherverträge bzw. Verbrauchergeschäfte unter anderem folgenden gesetzlichen Anforderungen:
Die Konditionen und Kosten des Geschäfts müssen für den Verbraucher transparent und verständlich sowie zulässig sein.
Vertrags- oder AGB-Klauseln können unwirksam sein, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Je nach Art des Geschäfts muss der Verbrauchervertrag dem Verbraucher in Schriftform zur Verfügung gestellt werden.
Bestimmte Geschäfte, u.a. Verbraucherkredite, erfordern die Unterschrift des Verbrauchers.
Bei verschiedenen Arten von Verbraucherverträgen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht,
darunter Fernabsatzverträge, Versicherungsabschlüsse, Verbraucherkredite und Haustürgeschäfte.
Entsprechende Verbraucherverträge können binnen 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen werden.
Im Fall eines Zahlungsverzugs gilt für Verbrauchergeschäfte ein niedrigerer Verzugszins als für Handelsgeschäfte.
Beim Kauf von Verbrauchsgütern gem. § 474 BGB hat der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht,
d.h. er muss innerhalb einer bestimmten Frist für Mängel Gewähr leisten.
Davon unabhängig ist die freiwillige Garantie, die der Hersteller geben kann.
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