![]() Finanzbegriffe einfach erklärt VorschusszinsenVorschusszinsen sind vom Anleger zu tragende Kosten, wenn er ohne rechtzeitige Kündigung mehr Geld aus einer Spareinlage abhebt, als sein Sparvertrag erlaubt. Da Spareinlagen wie Sparbücher primär der Geldanlage dienen, erlauben Banken Verfügungen über entsprechende Sparguthaben zumeist nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag, oft um die 2.000 Euro pro Monat. Darüber hinaus gehende Beträge müssen zuvor gekündigt werden; die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei Einhalten der Kündigungsfrist kann der Sparer kostenfrei über das gekündigte Guthaben verfügen. Verfügt der Sparer jedoch über einen höheren Betrag, ohne ihn rechtzeitig vorher gekündigt zu haben, verlangt die Bank Vorschusszinsen. Vorschusszinsen stellen somit eine Art Gebühr dar, die Banken erheben, wenn Sparer kurzfristig über einen größeren Sparbetrag verfügen möchten und die dazu nötige Kündigungsfrist nicht einhalten können oder möchten. Die Vorschusszinsen betragen üblicherweise einen Bruchteil, oft ein Viertel, der Guthaben-Verzinsung. Vorschusszinsen fallen nur auf den Teil des Entnahmebetrags an, der über den Freibetrag hinausgeht und werden für den Zeitraum berechnet, um den die Kündigungsfrist unterschritten wurde. Wurde der entsprechende Betrag gar nicht gekündigt, werden Vorschusszinsen für die komplette Dauer der Kündigungsfrist erhoben. Banken können Vorschusszinsen nach verschiedenen Zinsmethoden berechnen, wobei die komplette Kündigungsfrist entweder mit 90 Tagen oder kalendergenau verrechnet wird. Lesen Sie weiter: VPI ONLINE-FINANZRECHNER
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