Finanzbegriffe einfach erklärt EmissionAls Emission wird im Finanzbereich die Ausgabe von Wertpapieren bezeichnet, üblicherweise zum Zweck der Kapitalbeschaffung. Emittierte Wertpapiere können z.B. Aktien, Anleihen u.ä. sein. Derjenige, der die Wertpapiere ausgibt, ist der Emittent. Mit zu einer Emission gehört in der Regel die Platzierung der Wertpapiere am Finanzmarkt (z.B. Börse), denn Sinn und Zweck der Emission ist, dass Anleger die emittierten Wertpapiere kaufen können. Dadurch fließt dem Emittenten Kapital zu; entweder als Eigenkapital (bei Aktien), oder als Fremdkapital (bei Anleihen und ähnlichen Wertpapieren). Während ihrer Laufzeit können die emittierten Wertpapiere in der Regel auch zwischen den Anlegern gehandelt werden. Bei Platzierung an der Börse kann der Emissionskurs dem Nennwert des Wertpapiers entsprechen; dies nennt man pari. Alternativ kann der Emissionskurs über dem Nennwert liegen. Dann spricht man von einem Ausgabeaufschlag oder Agio; dies ist bei Aktien üblich. Oder der Emissionskurs liegt unter dem Nennwert. Dann spricht man von einem Abschlag oder Disagio, was z.B. bei bestimmten Anleihen vorkommt, darunter Unverzinsliche Schatzanweisungen. Eine Emission kann auch mit einer privaten, nicht-öffentlichen Platzierung verbunden sein; in dem Fall sind die Wertpapiere nur einem eingeschränkten, üblicherweise zuvor versammelten Anlegerkreis möglich. Mit einer Emission sind gesetzliche Anforderungen verbunden, die der Emittent zu erfüllen hat und die dem Schutz der Anleger und der Finanzmärkte dienen. Dazu gehört, dass der Emittent seinen Anlegern gegenüber zu Transparenz verpflichtet sind und regelmäßig über seine wirtschaftliche Lage informieren muss. Lesen Sie weiter: Emittent ONLINE-FINANZRECHNER
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