Finanzbegriffe einfach erklärt LohnsteuerkarteDie Lohnsteuerkarte war ein Papierdokument, auf dem alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten des Arbeitnehmers vermerkt waren. 2013 wurde die Lohnsteuerkarte auf elektronische Form umgestellt. Lohnsteuerkarten waren in Deutschland jeweils ein Jahr gültig, wurden jährlich neu ausgestellt (in wechselnden Farben) und an den Arbeitnehmer geschickt. Der Arbeitnehmer musste die aktuelle Lohnsteuerkarte zu Jahresbeginn bzw. bei Antritt einer neuen Stelle seinem Arbeitgeber vorlegen. Anhand der eingetragenen Daten konnte der Arbeitgeber dann die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer berechnen, vom Bruttolohn abziehen und ans Finanzamt abführen. Auf der Lohnsteuerkarte standen u.a. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers, das zuständige Finanzamt, die Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse und Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers, sowie bei Bedarf Kinderfreibeträge und weitere Freibeträge. Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse hatten, erhielten entsprechend auch mehrere Lohnsteuerkarten, mit den jeweils zugehörigen Steuerklassen. Die klassische Lohnsteuerkarte wurde letztmalig für das Jahr 2010 ausgegeben. Danach sollte das System auf elektronische Speicherung umgestellt werden. Der Übergang verzögerte sich jedoch, weshalb die Lohnsteuerkarten von 2010 ausnahmsweise auch für die Folgejahre galten; seit 2013 können Arbeitgeber die Daten ihrer Arbeitnehmer als elektronische Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) direkt abrufen. Lesen Sie weiter: Lohnsteuerklasse ONLINE-FINANZRECHNER
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