Finanzbegriffe einfach erklärt VerwaltungsgebührDie Verwaltungsgebühr oder Management-Gebühr ist eine prozentuale aufs Jahr bezogene Gebühr, die anhand des jeweiligen Werts einer Anlage erhoben wird. Bei Investmentfonds und Fondssparplänen und entsprechenden Anlageprodukten mit aktivem Managementaufwand sind Gebühren wie jährliche Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschläge üblich. Während Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds jeweils nur beim Kauf neuer Anteile auf den neu investierten Betrag erhoben werden, wird die Verwaltungsgebühr der Anlage in der Regel kontinuierlich entnommen. Dies ist auch dann der Fall, wenn keine neuen Anteile hinzu gekauft werden, oder der Wert des Fonds im betreffenden Jahr nicht steigt oder sogar Verluste erleidet. Übliche Verwaltungsgebühren betragen je nach Fondsart bis etwa 1,5 Prozent pro Jahr. Hier sind insbesondere aktiv gemanagte von passiv gemanagten Fonds zu unterscheiden. Passiv gemanagte Fonds wie reine Indexfonds bedingen zumeist niedrige Verwaltungsgebühren. Ein professionelles aktives Management kann hingegen überdurchschnittliche Renditen erzielen, wodurch die hier höhere Verwaltungsgebühr meist schnell wieder ausgeglichen werden kann. Dachfonds wiederum erheben oft überdurchschnittliche Verwaltungsgebühren, weil hier mehrere Managementebenen beteiligt sind, können andererseits aber auch eine besonders breite Risikostreuung bieten. Lesen Sie weiter: Verzinsung ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||