Steuerklasse
Die Steuerklasse ist ein Steuermerkmal, das der Festlegung der Lohnsteuer von Arbeitnehmern dient.
Es gibt 6 Steuerklassen, die sich nach Familienstand (ledig, verheiratet, alleinerziehend) und der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse richten und mit römischen Lettern von I bis VI beziffert werden. Jedem Arbeitnehmer ist eine Steuerklasse zugewiesen und auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt. Die verschiedenen Steuerklassen bieten unterschiedliche bzw. unterschiedlich hohe Freibeträge, die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber direkt berücksichtigt werden.
Die Steuerklasse hat zwar keinen Einfluss auf die Gesamthöhe der Einkommensteuer (die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer). Sie entscheidet aber maßgeblich darüber, wie viel Lohnsteuer bei der Lohnauszahlung vom Bruttolohn einbehalten wird und somit, wie viel Nettolohn der Arbeitnehmer übers laufende Jahr erhält.
Die Steuerklasse eines Arbeitnehmers ändert sich, wenn sich die zugrunde liegenden Bedingungen ändern, z.B. durch Heirat oder Aufnahme weiterer Beschäftigungsverhältnisse. Ehepaare können ihre Steuerklasse aktiv wechseln (beide IV oder III und V), um ein höheres Nettoeinkommen zu erhalten.
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