Finanzbegriffe einfach erklärt RatenkreditAls Ratenkredit wird ein Kredit bezeichnet, der ratenweise, d.h. in mindestens zwei Teilzahlungen, zurück zu zahlen ist. Die gebräuchlichste Form des Ratenkredits sieht gleichmäßige Raten in festem Intervall (meist monatlich) bei Festzins und fester Laufzeit vor. Solche Ratenkredite bilden die häufigste Form des Verbraucherkredits und werden nicht nur direkt von Kreditinstituten, sondern auch im Einzelhandel als gängige Finanzierungsform angeboten. Die Raten beinhalten dabei sowohl Tilgung als auch Zinsen, wobei der Zinsanteil in der Rate über die Laufzeit hinweg abnimmt, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Solche Ratenkredite sind ihrer Form nach Annuitätendarlehen. Da der Begriff Ratenkredit aber weder gesetzlich genau definiert noch geschützt ist, sondern umgangssprachlich, finden sich Ratenkredite unter den verschiedensten Namen. Zugleich müssen Ratenkredite auch nicht zwingend gleichmäßige Teilzahlungen bzw. Raten vorsehen. Die Bedingung ist nur, dass der Kreditbetrag inkl. Zinsen durch mindestens zwei Teilzahlungen in Summe vollständig zurück gezahlt wird. Deshalb kann z.B. auch ein Ballonkredit (mit niedrigen Anfangs- und einer hohen Schlussrate) oder ein Kredit mit sinkenden Raten (bestehend aus konstantem Tilgung- und sinkendem Zinsanteil) als Ratenkredit angeboten werden. Lesen Sie weiter: Ratensparvertrag ONLINE-FINANZRECHNER
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