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Finanzbegriffe einfach erklärt
Ersteinlage
Die Ersteinlage bezeichnet einen Geldbetrag, der im Rahmen einer Kapitalanlage als Startkapital eingezahlt wird.
Von Ersteinlage spricht man i.d.R. dann, wenn die Kapitalanlage in der Folgezeit weiter bespart wird,
etwa im Rahmen eines Sparplans oder
Bonus- bzw. Prämiensparplans.
Mit der Ersteinlage wird sichergestellt,
dass bereits zu Anlagebeginn Kapital vorhanden ist, welches somit direkt verzinst werden kann.
Dies führt von Anfang an zu höheren Zinserträgen und damit schnellerem Kapitalzuwachs.
Hierfür sollten Zinsen dem Guthaben zugeschlagen werden (Zinsansammlung),
sodass der Anleger von Zinseszins profitieren kann.
Die Ersteinlage wirkt damit als Grundstein und Vorsprung für die folgende Sparphase.
Dies ist u.a. interessant
für umfangreiche Sparvorhaben, wie dem Aufbau einer privaten Zusatzrente bzw. allgemein von Eigenkapital für größere Investitionen,
zum Erreichen eines bestimmten Sparziels in einer bestimmten Zeit; die Ersteinlage senkt dabei als Startkapital die erforderliche Höhe der anschließenden Sparraten,
symbolisch auch in kleinerem Umfang, etwa als Startguthaben für ein Kinder-Sparbuch.
Die Einzahlung einer Ersteinlage ist in der Regel optional.
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.
Der Zinsrechner zum Bonussparen ist speziell auf Bonussparpläne ausgerichtet, bei denen Sparer neben den Zinsen noch zusätzliche Bonuszahlungen oder Prämien erhalten.