Finanzbegriffe einfach erklärt NominalzinsDer Nominalzins ist der Zinssatz, mit dem Guthaben verzinst oder der unmittelbar auf eine Kreditsumme erhoben wird. Der Nominalzins wird in Prozent pro Jahr angegeben, häufig in der Schreibweise % p.a. (pro anno, pro Jahr). Bei Krediten spricht man statt von Nominalzins auch schlicht von Sollzins. Im Unterschied zum Effektivzins ist Nominalzins der reine Jahreszins, der auf einen Kredit- oder Anlagebetrag angewandt wird, ungeachtet weiterer Kredit- oder Anlagekonditionen. Auch der Kupon einer Anleihe bezeichnet den Nominalzins, den der Emittent auf ihren Nennwert (Nominalwert) zahlt. Der Effektivzins ist dagegen der Zins, den ein Kredit effektiv kostet, oder eine Geldanlage rechnerisch erbringt. Er beinhaltet zusätzliche Faktoren wie Gebühren sowie unterjährige Zinsgutschriften (z.B. auf Tagesgeldkonten) und unterjährige Ratenzahlungen (etwa bei Ratenkrediten und Annuitätendarlehen) zu ihren jeweiligen Zeitpunkten. Erfolgen Zinsgutschriften bei Geldanlagen mehrmals pro Jahr (unterjährige Verzinsung), wird zur Berechnung nur der Bruchteil des Nominalzinses herangezogen, der dem Zinszahlungsintervall entspricht. Bei monatlicher Zinsberechnung also gemäß der Monatszinsformel 1/12 des Nominalzinses. Entsprechendes gilt für Kredite bei unterjähriger Ratenzahlung. Man spricht dabei von Periodenzins. Nominalzins, Effektivzins und Periodenzins können ineinander umgerechnet werden. Allgemein gilt: Erfolgen Raten- bzw. Zinszahlungen unterjährig, so ist (unter Außerachtlassung von Gebühren) der Effektivzins höher als der Nominalzins. Lesen Sie weiter: Nullkuponanleihe ONLINE-FINANZRECHNER
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