Finanzbegriffe einfach erklärt FreistellungsauftragDer Freistellungsauftrag dient in Deutschland dazu, Kapitalerträge steuerlich freistellen zu lassen. Kapitalerträge sind in der Regel von der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) betroffen. Durch einen Freistellungsauftrag können sich Anleger und Sparer hiervon bis zu einer bestimmten Grenze, dem Sparerpauschbetrag, befreien lassen. Der Freistellungsauftrag muss direkt bei der jeweiligen Bank eingereicht werden, bei der der Anleger Kunde ist. Dabei genügt ein Freistellungsauftrag für alle Sparkonten oder Depots bei der jeweiligen Bank. Die Höhe des Freistellungsauftrags kann hierbei auch auf mehrere Banken bzw. Finanzinstitute verteilt werden, solange der insgesamt erlaubte Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird. So können etwa auch Freistellungsaufträge für Bausparverträge bei einer Bausparkasse erteilt werden. Freistellungsaufträge sind eine Möglichkeit, den Abzug der Kapitalertragsteuer als Quellensteuer bereits im laufenden Steuerjahr zu verringern, und damit von vornherein mehr Kapitalerträge zu behalten. Wer keinen Freistellungsauftrag (oder nicht die volle Höhe) nutzt, kann den zustehenden Freibetrag in entsprechender (verbleibender) Höhe nachträglich bei der Steuererklärung geltend machen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge lassen sich bei Bedarf ändern und umverteilen. Lesen Sie weiter: Geldanlage ONLINE-FINANZRECHNER
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