Finanzbegriffe einfach erklärt VertragEin Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen zwei oder mehr Beteiligten über die Erbringung einer Leistung und Gegenleistung. Verträge dienen der Abwicklung von Rechtsgeschäften und sind rechtlich bindend. Der Vertrag umfasst die Vertragspartner, die Ausgestaltung und Konditionen des Rechtsgeschäfts und die Einverständniserklärung der beteiligten Parteien. Gegenstand und Konditionen eines Vertrags können zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Die Einverständniserklärung kann per Unterschrift erfolgen, in elektronischer Form, auch auch per reiner Absprache oder Handschlag. Verträge müssen also nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden; die Schriftform ist aber die sicherste Art, einen Vertrag zu schließen, sie beugt Missverständnissen vor und erleichtert bei Bedarf eine Nachweisführung. In diesem Fall wird auch das Dokument selbst als Vertrag bezeichnet. Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ist ein Verbrauchervertrag. Hierbei gelten besondere Regelungen, die dem Schutz des Verbrauchers dienen; so haben Verbraucher bei vielen Vertragsarten ein Widerrufsrecht, darunter Verbraucherkredite, Online-Bestellungen und Haustürgeschäfte. Damit ein Vertrag wirksam zustande kommt, müssen alle Beteiligten geschäftsfähig sein. Grundsätzlich geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Kinder sind bereits ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig, von ihnen geschlossene Verträge erfordern jedoch das Einverständnis der Eltern, auch im Rahmen des sog. Taschengeldparagraphen. Liegen rechtliche Mängel vor, können Verträge unwirksam bzw. nichtig sein. Das ist z.B. der Fall, wenn etwa einer der Vertragspartner nicht geschäftsfähig ist oder die Konditionen einen der Partner übervorteilen (z.B. bei Wucherzinsen). Lesen Sie weiter: Verwaltungsgebühr ONLINE-FINANZRECHNER
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