Finanzbegriffe einfach erklärt EinlagensicherungsfondsDer Einlagensicherungsfonds ist ein freiwilliges Sicherungssystem der Banken, um das Geld der Bankkunden im Falle einer Insolvenz zu schützen. Alle großen und namhaften deutschen Banken beteiligen sich am Einlagensicherungsfonds und leisten je nach Größe und Bonität der Bank jährlich einen bestimmten Beitrag. Der Einlagensicherungsfonds greift nach der gesetzlichen Einlagensicherung. Über ihn sind alle so genannten Nichtbankeneinlagen der Kunden wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe geschützt. Die Sicherungsgrenze sinkt ab 2015 bis 2025 schrittweise auf 8,75 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Grund ist das mittlerweile enorm gestiegene Eigenkapital der Banken, das einen Ausgleich der Sicherungsgrenze notwendig macht. Diese Grenze gilt dabei für jeden einzelnen Kunden der Bank. Liegen die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über der Sicherungsgrenze, so sind sie vollständig gesichert. Zu beachten ist, dass bestimmte Anlageprodukte wie Inhaberschuldverschreibungen durch den Einlagensicherungsfonds nicht geschützt sind. Ein weiterer Spezialfall sind Wertpapierdepots. Diese werden von der Bank lediglich verwaltet und können nicht durch den Einlagensicherungsfonds gesichert werden. Der Kunde kann aber im Falle der Insolvenz die Herausgabe der Depotwerte verlangen bzw. das Depot zu einer anderen Bank übertragen. Einen Sonderfall stellt die Einlagensicherung der Sparkassen sowie der Volksbanken und Raiffeisenbanken dar. Sie betreiben Institutssicherung, sodass hier die Kundengelder vollumfänglich geschützt sind. Lesen Sie weiter: Einmalbetrag ONLINE-FINANZRECHNER
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