![]() Finanzbegriffe einfach erklärt EinkommensteuerDer Einkommensteuer unterliegen praktisch jede Art von Einkommen und Einkünften natürlicher Personen. Dazu zählen unter anderem Arbeits- und Gewerbeeinkommen, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Höhe der Einkommensteuer ergibt sich nach §32a Einkommensteuergesetz (EStG) anhand verschiedener Tarifzonen aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen. Dieses wiederum errechnet sich aus den Einkünften eines Jahres abzüglich steuermindernder Beträge, wie etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen. Zu versteuerndes Einkommen in Höhe des Grundfreibetrags bleibt steuerfrei. Veranlagungszeitraum der Einkommensteuer ist jeweils ein Kalenderjahr; die letztliche Berechnung der Einkommensteuer erfolgt im Rahmen der Steuererklärung nach Jahresende. Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind jedoch üblich: Für Selbständige bzw. Unternehmer vierteljährlich, für Arbeitnehmer monatlich in Form des Lohnsteuerabzugs. Kapitalerträge werden über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge direkt bei Entstehung besteuert. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sind damit Erhebungsformen der Einkommensteuer. Ehe- und Lebenspartner können über das Ehegattensplitting gemeinsam veranlagt werden. Von der Höhe der Einkommensteuer hängen zwei sog. Zuschlagsteuern ab: Der Solidaritätszuschlag und für Angehörige kirchensteuerberechtigter Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer. Statt Einkommensteuer findet sich häufig auch die Schreibweise Einkommenssteuer. Lesen Sie weiter: Einlagensicherungsfonds ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||