Finanzbegriffe einfach erklärt GuthabenzinsenGuthabenzinsen stellen das Entgelt dar, das einem Anleger für sein Sparguthaben gezahlt wird. Ein Sparguthaben gilt als Darlehen eines Kunden typischerweise gegenüber einer Bank oder Sparkasse. In diesem Fall überlässt der Kunde dem Kreditinstitut Geld im Rahmen einer Geldanlage, wofür das Kreditinstitut dem Kunden (Anleger) Zinsen in Form von Guthabenzinsen zahlt. Die Höhe der Guthabenzinsen wird als Zinssatz in Prozent pro Jahr ausgedrückt. Die Gutschrift von Guthabenzinsen erfolgt häufig jährlich, gelegentlich auch unterjährig (z.B. bei Tagesgeldkonten). Beide Faktoren beeinflussen die Rentabilität einer Geldanlage. Werden Guthabenzinsen (in Form ihres Zinssatzes) über die Laufzeit einer Geldanlage fest vereinbart, spricht man von Festzins. Häufig ist dabei auch die Laufzeit fest vereinbart, wie z.B. bei Festgeld. Dagegen finden sich variable Guthabenzinsen meist bei Einlagen mit unbefristeter Laufzeit, wie z.B. Sparbüchern oder Tagesgeldkonten. Auch kapitalbildende Versicherungen wie private Renten- und Kapitallebensversicherungen zahlen Guthabenzinsen, ebenso Bausparkassen im Rahmen von Bausparverträgen. Guthabenzinsen sind steuerpflichtig im Rahmen der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer). Guthabenzinsen werden oft auch als → Sparzinsen bezeichnet. Lesen Sie weiter: Haben ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||