Finanzbegriffe einfach erklärt GirokontoDas Girokonto dient der Abwicklung von bargeldlosem Zahlungsverkehr und ermöglicht gleichzeitig Bareinzahlungen und -abhebungen. Girokonten werden von Banken und Sparkassen angeboten und für den jeweiligen Kontoinhaber geführt. Sie gehören zu den sog. Sichteinlagen, d.h. der Kontoinhaber kann, wenn auch häufig nur innerhalb eines Verfügungsrahmens, über sein Kontoguthaben jederzeit (auf Sicht) verfügen. Zur Identifikation ist jedem Girokonto eine Kontonummer (heute in Form der internationalen Kontonummer IBAN) zugeordnet. Mittels Kontonummer und Bankleitzahl (SWIFT-BIC) des kontoführenden Kreditinstituts können Zahlungen zu Gunsten oder zu Lasten eines Girokontos gebucht werden. Eingehende Zahlungen werden zu Gunsten des Girokontos gebucht, der Kontostand erhöht sich. Beispiele hierfür sind Bareinzahlungen, eingehende Überweisungen von anderen Girokonten oder die Gutschrift von Schecks. Ausgehende Zahlungen erfolgen zu Lasten des Girokontos, wobei sich der Kontostand entsprechend verringert. Beispiele hierfür sind Barabhebungen, Überweisungen auf andere Girokonten, Abbuchungen durch Lastschriften oder Daueraufträge. Auf dem Girokonto kann dem Kontoinhaber ein Kreditrahmen in Form des Dispokredits eingeräumt werden. Sonderformen des Girokontos ohne Dispokredit bilden das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) und das Jedermann-Konto. Mittels EC- oder Kreditkarte sowie verschiedenen Formen des Online-Bankings können Kontoinhaber weltweit auf ihr Girokonto zugreifen. Lesen Sie weiter: Grauer Kapitalmarkt ONLINE-FINANZRECHNER
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