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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Jedermann-Konto

Das Jedermann-Konto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Es bietet die meisten Funktionen eines Girokontos, kann aber nur im Plus geführt werden. Ab Juni 2016 haben alle Bürger ein gesetzliches Anrecht auf ein Jedermann-Konto in Form des Basiskontos.

Ein Großteil des Zahlungsverkehrs läuft heutzutage bargeldlos, per Überweisung und Lastschrift direkt von Konto zu Konto. Ein eigenes Girokonto ist deshalb praktisch unverzichtbar, schon um grundlegende Zahlungen (etwa für Miete, Telefon und Versicherungen) zu leisten und den Lohn zu erhalten. Wer kein geregeltes Einkommen oder Schulden hat, oder wem das Konto wegen Pfändung gekündigt wurde, dem verweigern die Banken aber häufig die Eröffnung eines Girokontos.

Deshalb gibt es seit 1995 das "Konto für Jedermann", als Variante des regulären Girokontos. Das Jedermann-Konto soll jedem Bürger, unabhängig von Einkommen und Bonität, offen stehen und zumindest die grundlegenden Kontofunktionen bieten.

So funktioniert das Jedermann-Konto:

Das Jedermann-Konto ist ein Girokonto auf reiner Guthabenbasis. Es kann nur im Haben geführt werden, nicht aber überzogen werden, und es hat auch keinen Dispokredit. Ansonsten bietet das Jedermann-Konto aber alle grundlegenden Funktionen eines normalen Girokontos – bargeldloser Zahlungsverkehr mit Überweisungen, Lastschriften, Scheckeinreichung und EC-Karte, Bargeldverfügungen am Automaten, Kontoauszüge und Online-Banking. Bei Bedarf kann ein Jedermann-Konto auch in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden.

Weil die Banken an Jedermann-Konten allerdings kaum verdienen – es sind keine hohen Guthaben zu erwarten, mit denen die Bank arbeiten könnte, und Dispozinsen entfallen ganz – sind die Kontoführungsgebühren hier oft höher als beim regulären Girokonto. Zudem schränken manche Banken die Kontofunktionen ein, und geben beispielsweise keine EC-Karte zum Konto aus. Damit können die Preis-Leistungsverhältnisse zwischen den Banken schwanken. Für Kunden kann es sich entsprechend lohnen, sich bei verschiedenen Banken nach den besten Konditionen umsehen.

Update: Recht auf Jedermann-Konto in Form des Basiskontos

Seit 19. Juni 2016 haben alle erwachsenen Bürger, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, ein Anrecht auf ein so genanntes Basiskonto. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in der EU sind.

Das Basiskonto ersetzt damit die Funktion des bisherigen Jedermann-Kontos, jedoch mit dem Unterschied, dass nun alle Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind, entsprechende Basiskonten anzubieten. Im Fall der bisherigen Jedermann-Konten galt dies nur für Sparkassen; andere Kreditinstitute hatten sich nur eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt.

Ein Basiskonto kann nur in wenigen klar definierten Fällen verweigert oder gekündigt werden, und auch bei den Kosten gibt es Grenzen – erlaubt sind nur angemessene Entgelte, und keine schlechteren Konditionen als bei anderen Girokonten des betreffenden Kreditinstituts.

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