Recht auf Basiskonto für alle Bürger
Seit 19. Juni 2016 haben alle Bürger ein gesetzliches Anrecht auf ein Girokonto in Form eines Basiskontos. Banken können das Basiskonto nur in wenigen Fällen verweigern oder gar kündigen.
Damit hat Deutschland eine Richtlinie der EU umgesetzt, die garantieren soll, dass alle EU-Bürger ein eigenes Girokonto führen können, um ungehindert und frei von Diskriminierung und Ausgrenzung, etwa des Wohnsitzes wegen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr und damit am wirtschaftlichen wie sozialen Leben teilnehmen zu können.
Wer kann ein Basiskonto eröffnen?
Alle Bürger, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, also auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Personen, die zwar ohne Aufenthaltstitel, aber mit Duldung in der EU leben, können in Deutschland ein Basiskonto eröffnen. Vorausgesetzt, sie sind volljährig und geschäftsfähig.
Was bietet ein Basiskonto?
Das Basiskonto bietet, vergleichbar dem sog. Jedermann-Konto, alle grundlegenden Zahlungsfunktionen eines gewöhnlichen Girokontos. Dazu gehören Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung sowie Ein- und Auszahlung von Bargeld.
Einen Dispokredit beinhalten Basiskonten im Normalfall hingegen nicht, sodass sie entsprechend nur als Guthabenkonto geführt und nicht überzogen werden können. Dafür kann ein Basiskonto auf Wunsch auch direkt als Pfändungsschutzkonto eröffnet oder in ein solches überführt werden.
Was kostet die Kontoführung?
Um zu verhindern, dass eine Bank einzelne Personengruppen ggf. über erhöhte Gebühren ausschließt, dürfen Banken ihre Basiskonten nicht zu schlechteren Konditionen anbieten als ihre übrigen Girokonten. Damit haben die Banken allerdings einen ziemlichen Spielraum – den sie natürlich auch nutzen. Zudem dürfen Banken zu ihren Basiskonten durchaus zusätzliche, auch kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten; hierauf sollten Kunden bei der Kontowahl also achten. Immerhin müssen alle Gebühren aber transparent veröffentlicht und die Kunden auch während der Kontolaufzeit über alle Gebühren informiert werden.
Kann man ein Basiskonto bei jeder Bank bzw. Sparkasse eröffnen?
Ja. Alle Banken und Sparkassen müssen das Basiskonto anbieten. Dies gilt auch für Privatbanken. Kunden können nur in wenigen Fällen abgelehnt werden – und die sind, anders als früher, genau festgelegt.
Wann kann eine Bank die Kontoeröffnung ablehnen?
Nach § 34 Zahlungskontengesetz kann die Bank ein Basiskonto hauptsächlich dann verweigern, wenn der Antragsteller schon ein Girokonto in der EU hat, das er auch in Deutschland im gleichen Umfang wie das Basiskonto nutzen kann, oder die Bank dem Antragsteller im letzten Jahr bereits ein Basiskonto wirksam gekündigt hat. In dem Fall kann sich der Antragsteller natürlich an ein anderes Kreditinstitut wenden. Hat der Antragsteller die betreffende Bank in letzter Zeit überfallen oder eine andere Straftat gegen sie begangen, oder gedenkt sein Basiskonto zu Geldwäschezwecken zu nutzen, hat er auch schlechte Karten.
Wann kann die Bank ein Basiskonto kündigen?
Zum Schutz der Verbraucher sind auch die Kündigungsmöglichkeiten der Bank gegenüber anderen Konten stark eingeschränkt. Neben oben genannten Tatbeständen und absichtlichen Falschangaben bei der Kontoeröffnung kann ein Basiskonto vor allem dann gekündigt werden, wenn der Kontoinhaber im Geltungsbereich ein weiteres Girokonto eröffnet; das Konto seit mehr als zwei Jahren nicht mehr genutzt wird; oder aber der Kontoinhaber mit den Gebühren mehr als drei Monate im Rückstand ist und absehbar auch nicht zahlen kann. Letzterer Punkt dürfte für Verbraucher wohl der relevanteste sein; Banken werden bei entsprechendem Zahlungsrückstand vermutlich nicht zögern das Konto zu kündigen.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Die Zahlungskonten-Richtlinie gilt EU-weit.
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