Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen.
Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Basiszinssatz wird dabei jeweils um die Prozentpunkte verändert, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Im Halbjahr von 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent. Bis Ende 2022 lag der Basiszinssatz mehrere Jahre im negativen Bereich.
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Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen
Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze
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