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Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen.

Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Basiszinssatz wird dabei jeweils um die Prozentpunkte verändert, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Im Halbjahr von 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 beträgt der Basiszinssatz 3,62 Prozent und ist damit noch etwas gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr gestiegen (zuvor: 3,12 Prozent). Bis Ende 2022 lag der Basiszinssatz mehrere Jahre sogar im negativen Bereich.

Lesen Sie weiter: Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze


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Der Verzugszinsrechner ermittelt die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes.

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