![]() Basiszinssatz als Grundlage für VerzugszinsenDer Basiszinssatz nach § 247 BGB dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Basiszinssatz wird dabei jeweils um die Prozentpunkte verändert, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Im Halbjahr von 1. Januar 2026 bis 31. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz weiterhin 1,27 Prozent . Bis Ende 2022 lag der Basiszinssatz mehrere Jahre im negativen Bereich. Lesen Sie weiter: Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze Mahnungen: Wann Sie keine Mahngebühren zahlen müssen Mahnungen: Welche Mahngebühren sind erlaubt? Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 BGB – Entschädigung bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) – Mehrfachanfall nach aktueller Rechtsprechung |
||