Tabelle der Basiszinssätze und VerzugszinssätzeDie tabellarische Übersicht zeigt, wie sich der Basiszinssatz bisher entwickelte. Der Basiszinssatz (oder kurz Basiszins) wird halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres durch die Deutsche Bundesbank angepasst. Gemäß BGB § 288 lehnt sich der Zinssatz für Verzugszinsen an den jeweils aktuellen Basiszinssatz an. Die Tabelle nennt daher neben dem Basiszinsatz auch den Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte und für Handelsgeschäfte (d.h. für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist).
Für Verbrauchergeschäfte liegt der Verzugszinssatz jeweils fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Entgeltforderungen bei Handelsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz seit 29. Juli 2014 neun Prozentpunkte über Basiszinssatz und für Zeiträume bis zum 28. Juli 2014 acht Prozentpunkte über Basiszinssatz. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Bei Handelsgeschäften kann seit dem 29. Juli 2014 gemäß BGB § 288 Absatz 5 der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Gemäß Überleitungsvorschrift EGBGB Art. 229 § 34 ist der seit 29.07.2014 für Handelsgeschäfte geltende Verzugszinssatz von neun Prozentpunkten über Basiszinssatz nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind sowie für vorher entstandene Dauerschuldverhältnisse, wenn die Gegenleistung nach dem 30.06.2016 zu erbringen ist. Lesen Sie weiter: Verzugszinsen gemäß BGB § 288 ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze |
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