Verbrauchergeschäft
Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens ein Verbraucher beteiligt ist.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es unter § 13 (aktuelle Fassung vom 13. Juni 2014):
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
In der vorherigen Fassung vom 30. Juni 2000 (bis 13. Juni 2014) hieß es:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.Verbrauchergeschäfte sind also sämtliche Geschäfte, die ein Verbraucher zu (überwiegend) privaten Zwecken abschließt.
Die Unterscheidung zwischen Verbrauchergeschäft im Gegensatz zum Handelsgeschäft ist u.a. für den Fall des Zahlungsverzugs von Bedeutung.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist nach BGB § 288 Absatz 1 bei Verbrauchergeschäften ein Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzuwenden.
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