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Verzugstage

Jeder Tag, den der Schuldner im Verzug ist, wird als Verzugstag gezählt.

Leistet der Schuldner bis zum Fälligkeitstermin keine Zahlung, befindet er sich frühestens am darauf folgenden Tag im Verzug.

Für jeden Verzugstag ist ein entsprechender Tageszins für der Verzug zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ab es sich um einen vollen oder nur um einen angebrochenen Tag handelt.

Ist der Verzugsbeginn beispielsweise der 21. März und erfolgt die Zahlung am 23. März um 10 Uhr, ergeben sich drei Verzugstage, nämlich der 21., 22. und 23. März.

Für die Ermittlung der Verzugstage muss also lediglich die Anzahl der Tage ab dem Verzugsbeginn bis zum Tag der Zahlungsleistung gezählt werden.

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Verzugszinsrechner

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Der Verzugszinsrechner ermittelt die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes.

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Zahlungsverkehr - Konsum - Girokonto - Kredit