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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erteilt ein Kontoinhaber einer anderen Person die Erlaubnis, auf sein Girokonto bzw. weitere Konten zuzugreifen und gemäß der Vollmacht in seinem Namen Bankgeschäfte zu tätigen.

Eine Bankvollmacht ist eine Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass ein Kontoinhaber seine Bankgeschäfte nicht selbst erledigen kann, z.B. weil der Kontoinhaber verhindert, erkrankt oder sogar verstorben ist. Mittels einer Bankvollmacht kann der Kontoinhaber im Voraus eine oder mehrere Personen bestimmen, die in diesem Fall Zugang zu seinen Konten haben und z.B. weiterhin anfallende Bankgeschäfte tätigen können.

Der Bevollmächtigte hat weitgehenden Zugriff auf Gelder und Kontofunktionen. Er kann über Guthaben auf dem Girokonto bzw. anderen Konten verfügen (Überweisungen tätigen, Bargeld abheben, etc.), dabei auch einen bereits eingeräumten Dispokredit nutzen, und sogar in begrenztem Umfang Anlagegeschäfte tätigen.

Die Bankvollmacht ermächtigt aber nicht dazu, bestehende Verträge zu ändern oder neue abzuschließen. So kann ein Bevollmächtigter beispielsweise keine Kredite aufnehmen oder bestehende ändern, keine Kreditkarten beantragen und das bestehende Konto zumindest zu Lebzeiten des Vollmachtgebers auch nicht auflösen. Er kann seine Bankvollmacht auch nicht weiter übertragen.

Bei allen Geschäften, die ein Bevollmächtigter über das Vollmachtkonto tätigt, hat er selbstverständlich streng im Interesse des Kontoinhabers zu handeln. Missbraucht er seine Bankvollmacht, etwa in dem er sich selbst am Konto bedient, ist er schadenersatzpflichtig und kann strafrechtlich belangt werden.

Dennoch stellt eine Bankvollmacht natürlich ein immenses Vertrauensverhältnis dar und erfordert seitens des Bevollmächtigten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Deshalb sollte man eine Bankvollmacht nur Personen erteilen, denen man sicher vertrauen kann. Das können Familienangehörige sein, aber auch gesetzliche Betreuer. Während bei Familienmitgliedern die Vertrauenswürdigkeit vorausgesetzt wird, müssen gesetzliche Bevollmächtigte über jede Kontonutzung Rechenschaft ablegen. Der Kontoinhaber kann eine Bankvollmacht jederzeit und mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Bankvollmachten können für ein einzelnes Konto (in dem Fall spricht man auch von Kontovollmacht, meist im Bezug auf ein Girokonto) oder auch für alle Konten und Depots des Vollmachtgebers erteilt werden. Ersteres kann sinnvoll sein, wenn lediglich der Zahlungsverkehr auf dem betreffenden Konto sicher gestellt werden muss. Letztes dient häufig dazu, Angehörige abzusichern.

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