Finanzbegriffe einfach erklärt KontoführungsgebührDie Kontoführungsgebühr stellt eine Gebühr für die Führung eines Kontos dar, die das kontoführende Kreditinstitut erhebt. Kontoführungsgebühren werden meist als monatlicher Fixbetrag berechnet. Üblich sind sie bei Girokonten, werden mitunter aber auch für Tagesgeld- und andere Guthabenkonten erhoben. Die Höhe der Kontoführungsgebühr ist dabei meist unabhängig davon, wie intensiv ein Konto tatsächlich genutzt wird. Bei Girokonten kann die Kontoführungsgebühr von der Höhe des regelmäßigen Zahlungseingangs abhängen. Bei Sparkonten wiederum vom Kontoguthaben: So bieten manche Sparbücher bei Überschreiten einer Mindesteinlage eine kostenlose Kontoführung, während bei Unterschreiten der Mindesteinlage Gebühren berechnet werden. Mittlerweile bieten viele Banken verschiedene Kontoführungsgebühren-Modelle an. Mitunter können Kunde für ein- und dasselbe Konto zwischen unterschiedlichen Varianten wählen. Einige Banken, insbesondere Direktbanken, verzichten jedoch auch auf Kontoführungsgebühren. Der Anspruch (oder auch Verzicht) wird bei der Kontoeröffnung vertraglich vereinbart. Grundsätzlich sind Kreditinstitute ihren Kunden gegenüber hinsichtlich Gebühren und Entgelten zu Transparenz verpflichtet, weshalb auch Kontoführungsgebühren, in der Regel im Rahmen eines Preisaushangs, veröffentlicht werden. Lesen Sie weiter: Kreditberechnung ONLINE-FINANZRECHNER
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