Rechnerauswahl...

Steuerrechner zur Einkommensteuer

Solidaritätszuschlag (Soli)

Der Solidaritätszuschlag ist ein 1991 eingeführter Zuschlag auf die Einkommensteuer.

Der Solidaritätszuschlag wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet (sog. Zuschlagsteuer). Außer auf die Einkommensteuer fällt er auch auf verwandte Steuern wie die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer an. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit mit zu decken; ihm liegt das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) zu Grunde.

Die Höhe des Solidaritätszuschlags wurde im Lauf der Zeit angepasst. Seit 1998 liegt er bei 5,5 Prozent der Einkommensteuer; er wird aber nur dann erhoben, wenn die Einkommensteuer einen gewissen Betrag überschreitet.

Für das Jahr 2026 ist eine Freigrenze von 20.350 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.700 Euro bei Verheirateten geplant. Wer weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen hat, ist vom Soli befreit.

Für das Jahr 2025 lag diese Freigrenze bei 19.950 Euro bei Alleinstehenden bzw. 39.900 Euro bei Verheirateten. Im Jahr 2024 waren es 18.130 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.260 Euro bei Verheirateten. Im Jahr 2023 waren es 17.543 Euro für Ledige bzw. 35.086 Euro für Verheiratete.

Bis 2020 lag die Freigrenze bei lediglich 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.944 Euro bei Verheirateten. 2021 stieg die Freigrenze deutlich auf 16.956 Euro bei Alleinstehenden bzw. 33.912 Euro bei Verheirateten. Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen entfällt der Soli damit ab 2021.

Wer nur knapp über den genannten Freigrenzen liegt, muss den Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe von 5,5 Prozent leisten: Es gibt einen gleitenden Übergang, wobei der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 nicht mehr als 11,9 Prozent (bis 2020: 20 Prozent) der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze betragen darf.

Bruchteile von Cents werden außer Acht gelassen. Der als Solidaritätszuschlag ermittelte Betrag wird dabei auf ganze Cent abgerundet.

Für Kapitalerträge gilt ein eigener Freibetrag von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) pro Person, oberhalb dessen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhoben werden. Dies bleibt von den Änderungen unberührt.

Umgangssprachlich wird der Solidaritätszuschlag auch kurz als Soli bezeichnet.

Lesen Sie weiter: Kirchensteuer


ONLINE-FINANZRECHNER
Einkommensteuerrechner

Einkommensteuerrechner

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Einkommensteuerrechner


Lohn- und Gehaltsrechner

Lohn- und Gehaltsrechner

Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

Gehaltsrechner


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen