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Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher prozentuale Anteil von einem zusätzlichen Euro, der also über das bereits vorhandene zu versteuernde Einkommen hinausginge, an Steuern zu entrichten wäre.

Der Grenzsteuersatz wird auch als marginaler Steuersatz bezeichnet. Er nimmt bei der deutschen Einkommensteuer mit steigendem Einkommen immer weiter zu bzw. bleibt bei höheren Einkommen konstant hoch.

Aus diesem Grunde nähert sich beim deutschen Steuersystem bei steigendem Einkommen der Durchschnittssteuersatz immer weiter dem Grenzsteuersatz an.

Sofern die Funktion des Steuersatzes an der betreffenden Stelle nicht gerade einen Sprung aufweist, lässt sich der Grenzsteuersatz auch als derjenige Steuersatz interpretieren, der auf den letzten Euro des zu versteuernden Einkommens angesetzt wird.

Als Beispiel wird im Jahr 2014 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.000 Euro angenommen. Hierbei ergibt sich eine Steuerbelastung von 4.039 Euro. Der Grenzsteuersatz beträgt 29,25 Prozent, wobei auf zwei Nachkommastellen gerundet wurde.

Dies bedeutet, dass der nächste Euro, also der Schritt von 25.000 zu 25.001 Euro, rechnerisch mit dem Grenzsteuersatz von 29,25 Prozent versteuert wird.

In der Praxis ergibt sich bei einem Einkommensunterschied von einem Euro jedoch manchmal kein Unterschied in der Steuerbelastung, da der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag der reinen Einkommensteuer auf ganze Euro abgerundet wird. In anderen Fällen kann es sein, dass ein um ein Euro höheres Einkommen komplett wieder als Steuer zu entrichten ist.

Man kann den Grenzsteuersatz daher auch auf beispielsweise die nächsten 100 Euro des Einkommens beziehen, auch wenn dies mathematisch nicht ganz korrekt ist. So ergibt sich beispielsweise beim Einkommen von 25.100 Euro eine Steuerbelastung von 4.068 Euro, also 29 Euro mehr als bei 25.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Diese 29 Euro entsprechen gut dem oben genannten rechnerisch ermittelten Grenzsteuersatz von 29,25 Prozent.

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Arbeit - Steuer - Einkommen