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Brutto-Netto-Rechner für Lohn und Gehalt

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.

Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft unterliegen der Kirchensteuer. Ein entsprechender Schlüssel ist dazu in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen, nach welcher sich der Arbeitgeber richten muss. Er behält die entsprechende Kirchensteuer vom Brutto-Arbeitsentgelt ein und führt Sie an das Finanzamt ab.

Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Lohnsteuer.

Sofern für den Ort der Arbeitsstätte und den Wohnort des Arbeitnehmers unterschiedliche Kirchensteuersätze gelten, beispielsweise wenn der Wohnort in Baden-Württemberg (8 Prozent) liegt und die Arbeitsstätte jedoch in Rheinland-Pfalz (9 Prozent), gilt zunächst das Betriebsstättenprinzip. Demnach kann der Arbeitgeber den für den Ort der Betriebsstätte gültigen Kirchensteuersatz in Abzug bringen, wobei der Wohnort des Arbeitnehmers unerheblich ist. Der Arbeitnehmer kann sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung zuviel bezahlte Kirchensteuer erstatten lassen.

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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Soziales - Einkommen - Steuer