Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Optionales Lösch-Kennwort:
Verzugszinsen berechnen bei steigenden Schulden
Der Verzugszinsrechner wurde um die Eingabemöglichkeit weiterer,
später hinzukommender Schuldbeträge ergänzt.
Werden Geldschulden nicht fristgerecht beglichen, drohen dem
Schuldner Verzugszinsen, sobald er sich im Zahlungsverzug befindet.
Handelt es sich bei dem geschuldeten Betrag um eine wiederkehrende Forderung
wie Miete, Ratenzahlungen für bestehende Kredite oder Leasingverträge, kommen
zur Urprungsforderung oftmals weitere Schulden hinzu.
Daher kann der Verzugszinsrechner nun auch weitere, später hinzukommende
Schuldbeträge in der Berechnung berücksichtigen, welche die Schuld zum
jeweiligen Datum des Verzugsbeginns erhöhen und entsprechend die
Verzugszinsen berechnen.
Der Zinssatz für Verzugszinsen orientiert sich in der Regel am
Basiszinssatz,
der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt wird und
im Verzugszinsrechner für die jeweiligen Zeiträume hinterlegt ist.
Die Verzugszinsen berechnen sich dabei für Verbrauchergeschäfte mit einem Zinssatz
von fünf Prozentpunkten und bei Handelsgeschäften von acht Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz.
Durch die neue Eingabemöglichkeit für weitere geschuldete Beträge, welche zu späteren
Zeitpunkten zur ursprünglichen Forderung hinzukommen, bietet der Rechner nun
noch mehr Anwendungsmöglichkeiten um Verzugszinsen zu berechnen.
Gleichzeitig können ebenso geleistete Teilzahlungen in die Berechnung einbezogen
werden.
Noch ein Tipp: Wenn Sie weitere Schuldbeträge oder auch Teilzahlungen beim Rechner
eingegeben haben und diese später wieder aufrufen möchten, können Sie
einen Permanentlink anlegen.