Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Optionales Lösch-Kennwort:
PKW-Steuer berechnen
Mit dem neuen Kfz-Steuer-Rechner berechnen Sie
die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für Ihren in Deutschland zugelassenen PKW.
Traditionell dient bei der PKW-Steuer der Hubraum des Motors als Bemessungsgrundlage der Steuer.
Je größer der Hubraum, desto höher die Steuer.
Der Hubraum wird üblicherweise in Kubikzentimetern angegeben und bezeichnet das Volumen, das beim Motor
durch den Kolbenhub verdrängt wird. Für die Berechnung der PKW-Steuer wird dabei immer auf volle
100 Kubikzentimeter aufgerundet.
Die Betrag pro 100 Kubikzentimeter Hubraum ist zudem jedoch von der Motorenart abhängig.
So beträgt die PKW-Steuer bei bis zum 30. Juni 2009 erstzugelassenen Fahrzeugen
mit Benzin-/Ottomotor 6,75 Euro und mit Dieselmotor 15,44 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter
Hubraum, wenn der PKW mindestens der Schadstoffklasse bzw. Abgasnorm Euro 3 bzw. D3 entspricht.
Bei schlechteren Schadstoffklassen ist die Kraftfahrzeugsteuer höher.
Zum 1. Juli 2009 wurde die PKW-Steuer in Deutschland neu gestaltet, so dass sich die Steuer nun
vor allem am Kohlendioxid-Ausstoß des PKW orientiert. Die neue Regelung gilt für alle Neuzulassungen
ab diesem Datum.
Als Wert für den CO2-Ausstoß wird dabei die durchschnittlich vom Fahrzeug ausgestoßene
CO2-Menge in Gramm pro gefahrenem Kilometer herangezogen, wobei eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen
steuerfrei ist. So ist bei Erstzulassung in den Jahren 2009 bis 2011 ein Ausstoß von 120 g/km
steuerfrei, während es in den Jahren 2012 und 2013 nur noch 110 g/km sind. Für PKW-Neuzulassungen ab 2014
sollen nur noch 95 g/km steuerfrei sein. Für jedes weitere Gramm an CO2-Ausstoß beträgt die PKW-Steuer
dann 2,00 Euro.
Zusätzlich zu der neuen CO2-Steuer umfasst die PKW-Steuer jedoch auch weiterhin eine Hubraum-Steuer,
die sich wie bisher an der Größe des Hubraums orientiert. Diese wurde jedoch deutlich gesenkt und
beträgt bei Fahrzeug-Neuzulassungen ab dem 1. Juli 2009 nur noch 2,00 Euro für Benziner und
9,50 Euro für Diesel-Fahrzeuge pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Interessieren Sie sich für ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, so können Sie mit unserem
PKW-Steuer-Rechner die voaussichtliche Höhe der jährlich fälligen PKW-Steuer berechnen.
Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die in Deutschland für das Halten eines PKW anfallende Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) in Abhängigkeit von Motorart, Erstzulassung, Hubraum und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.