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Lohnrechner für 2013 aktualisiert
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Unser Lohnrechner zur Nettolohn-Berechnung
wurde für das Jahr 2013 aktualisiert.
Wie zu jedem Jahreswechsel gib es auch für das neue Jahr 2013 wieder einige
gesetzliche Neuregelungen, die Lohnsteuerabzüge und Sozialabgaben
bei der Lohn- und Gehaltsberechnung beeinflussen.
Ob der oder die Einzelne nun ab 2013 mehr Brutto vom Netto hat, lässt sich pauschal nicht
direkt sagen; es hängt wie immer vom Einzelfall ab. Mit unserem
Lohnrechner können Sie jetzt schon einmal Ihren zukünftigen Nettolohn berechnen.
Als eine der wichtigsten und gleichzeitig vielleicht auch umstrittensten
Änderung gilt die Senkung der
Rentenversicherungsbeiträge um
0,7 Prozentpunkte von 19,6 Prozent im Jahr 2012 auf nun nur noch 18,9 Prozent
im neuen Jahr 2013. Die Rentenbeiträge werden – außer bei Minijobs und in der Gleitzone – nach wie vor je hälftig vom Arbeitnehmer
und Arbeitgeber getragen.
Gleichzeitig erhöht sich auch die
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, also die Höhe des Bruttoeinkommens,
für das höchstens Beiträge entrichtet werden müssen. Auch dies wird im Lohnrechner
berücksichtigt.
Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze steigt dabei für die alten Bundesländer von 67.200 Euro im Jahr 2012 auf dann 69.600 Euro im Jahr 2013. Auf monatlicher Basis entspricht dies einer Steigerung von 5.600 Euro auf 5.800 Euro.
In den neuen Bundesländern steigt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 57.600 Euro (monatlich 4.800 Euro) auf 58.800 Euro (monatlich 4.900 Euro) im Jahr 2013.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bleiben unverändert bei 15,5 Prozent,
wobei wie bisher 8,2 Prozent vom Arbeitnehmer und 7,3 Prozent vom Arbeitgeber getragen werden.
Erhöht wird jedoch die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung:
Sie steigt von 45.900 Euro im Jahr 2012 auf dann 47.250 Euro im Jahr 2013, auf
monatlicher Basis bedeutet dies eine Erhöhung von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen
Pflegeversicherung
steigt leicht von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent, die hälftig von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber getragen werden. Auch berücksichtigt der Lohnrechner, dass Kinderlose wie bisher ab 23 Jahren einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent zu entrichten haben.
Weitere Neuereglungen 2013 betreffen
die Minijobs und Arbeitsverhältnisse innerhalb der so genannten Gleitzone.
So erhöht sich die Einkommensgrenze für
Minijobs von bisher
monatlich 400 Euro auf 450 Euro. Die Grenze der Gleitzone mit reduzierten Sozialabgaben verschiebt sich entsprechend von monatlich 800 Euro auf 850 Euro, was auch im
neuen Lohnrechner 2013 berücksichtigt wird.
Zudem sind ab dem Jahr 2013 neu angetretene Minijobs künftig rentenversicherungspflichtig,
wobei jedoch eine Befreiung möglich ist.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.